Samstag, 24. Januar 2009
 
Sperren der BAWAG Konten von Kubanern ist rechtswidrig PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von ZARA   
Dienstag, 17. April 2007

Kündigung der Konten von kubanischen Staatsangehörigen verstößt klar gegen österreichisches Antidiskriminierungsrecht.

(Wien, 16.April 2007) Die vom ÖGB an den US Fonds Cerberus verkaufte BAWAG hat ihre Geschäftsbeziehung mit etwa 100 kubanischen KundInnen aufgelöst. Begründet wurde diese Maßnahme damit, dass die BAWAG über den neuen Eigentümer Cerberus an US-Recht gebunden sei. Es wurden auch bereits andere Länder genannt, mit denen US-amerikanische Unternehmen keine Geschäfte machen dürfen. Wer sind die nächsten KundInnen, deren Konten gekündigt werden?

Die einseitige Kündigung aller Geschäftsbeziehungen mit kubanischen Staatsangehörigen durch die BAWAG ist ganz klar rechtswidrig. Die Kündigungen verletzen, wie Verfassungsjurist Mayer gegenüber dem Standard bereits festgestellt hat, das verfassungsgesetzlich verankerte Diskriminierungsverbot. Sie verletzten aber auch die einfachgesetzlichen Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes, das jegliche Form von Diskriminierungen unter anderem aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verbietet und das in Österreich seit mittlerweile drei Jahren in Kraft ist. Wie die Eigentumsverhältnisse aussehen, ist völlig irrelevant; entscheidend ist, welches Recht gilt – und das ist eindeutig das österreichische. Dass es gerade der ÖGB ist, der in diesem Bereich überhaupt kein Unrechtsbewusstsein an den Tag legt, und im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit dem US-Fonds Cerberus das Thema Diskriminierung ausspart, ist allerdings besonders besorgniserregend und schlicht skandalös. Man stele sich vor, ein in Österreich ansässiges Unternehmen weigere sich von einem Tag auf den anderen, das österreichische Arbeits- und Sozialrecht anzuwenden, weil dies den Unternehmensvorgaben einer amerikanischen Mutterfirma widerspricht. Gewerkschaftliche Empörung wäre – zu Recht – die Folge!

Mangelndes Unrechtsbewusstsein wird offensichtlich

Das Unrechtsbewusstsein, dass Diskriminierung in Österreich aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit beim Zugang zu Gütern und Dienstleistung verboten ist, ist offensichtlich äußerst mangelhaft ausgeprägt, wenn nicht einmal der ÖGB das Diskriminierungsverbot bei Vertragsabschlüssen mitbedenkt. Die Vorgehensweise der BAWAG, die Konten von kubanischen KundInnen zu kündigen, ist nicht nur ein Armutszeugnis für die österreichische Gewerkschaftsbewegung sondern auch für die österreichische Politik, die es verabsäumt hat, notwendige Maßnahmen für die Förderung des Rechtsbewusstseins im Gleichbehandlungsbereich zu setzen. „Fälle wie dieser sind offensichtlich notwendig, um dieses Rechtsbewusstsein zu fördern. Denn nur Gesetze zu erlassen ohne breitere öffentliche Diskussion der Diskriminierungsthematik dürfte das notwendige Bewusstsein nicht in ausreichendem Maß fördern“, erläutert Katrin Wladasch, Juristin und Vorstandsmitglied von ZARA. Dieser Vorfall kann für die BAWAG noch unangenehme Folgen haben. „Sie wird sich auf Schadenersatzforderungen gefasst machen müssen und darauf, dass andere KundInnen sich zu überlegen beginnen, ob sie das Risiko eingehen wollen, einer Bank zu vertrauen, die es mit gesetzlichen Vorgaben nicht so genau nimmt“, stellt Katrin Wladasch fest. Die kubanischen KundInnen, die ihr Vermögen der BAWAG anvertraut haben, wurden eindeutig diskriminiert und in ihrem Vertrauen erschüttert. Es stellt sich die Frage, welche Staatsangehörige sonst noch auf der schwarzen Liste des US-Fonds Cerberus stehen, oder ob diese der BAWAG zuvor kommen, und ihre Konten kündigen.

Gewerkschaften müssen Vorreiterrolle für Gleichbehandlung übernehmen

Die Vorgehensweise der BAWAG rückt Österreich wieder einmal ins schlechte Licht in EU-Europa, das der Bekämpfung von Diskriminierungen und der Herstellung von Chancengleichheit zunehmend Priorität einräumt. „Gerade im Jahr 2007, das von der EU zum Jahr der Chancengleichheit auserkoren wurde, sollten Gewerkschaften im Wissen um die wirtschafts- und sozialpolitische Notwendigkeit von Nicht-Diskriminierung eigentlich in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernehmen“, fordert Barbara Liegl, Geschäftsführerin von ZARA. In vielen anderen europäischen Ländern haben die Gewerkschaften diese Notwendigkeit bereits erkannt und es wäre auch für den ÖGB an der Zeit, diese Entwicklungen stärker aufzugreifen.



Rückfragehinweis:
ZARA-Öffentlichkeitsarbeit:
Karin Bischof
Tel.: 929 13 99-18
Mobil: 0650/5396564
E-Mail:
www.zara.or.at



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